Der Hauptausschuss ist das zweithöchste Organ des Turngaus.
Ihn bilden:
- das Präsidium (stimmberechtige Mitglieder nach § 10 der Satzung)
- der Bereichsvorstand Freizeit-, Fitness- und Gesundheitssport
- der Bereichsvorstand Sportarten
- der Bereichsvorstand Turngaujugend
- Mitarbeiter der Fachgebiete
Die Organisation unseres Turngaus kann man aus unserem ► Organigramm (PDF-Datei) ersehen.
Die Satzung des Turngau Neckar-Enz können Sie hier (PDF) herunterladen.
Die Turngau-Satzung geht davon aus, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass alle für die Mitglieder der Organe aus Gründen der Abstraktion und Prägnanz verwendeten männlichen Bezeichnungen die Frauen sowie das dritte Geschlecht mit umfassen.