Fortbildungen

Fortbildungen / Lehrwartin: Monika Siebrecht
E-Mail: lehrwartin(at)turngau-neckar-enz.de
(Achtung (at) durch @ ersetzen)

 
Übersicht über Fortbildungen 2023 im Turngau Neckar-Enz:
als PDF zum Runterladen (aktualisiert 10.07.)

Details zu den Fortbildungslehrgängen für das Jahr 2023 … [mehr erfahren]

ONLINE anmelden über DTB Gymnet: weiter

 

Zusätzlich ausgeschrieben:
“Airtrack und Minitrampolin” am 15.10. – Infos

 

 


Bitte beachten bei Anmeldungen zu Fortbildungslehrgängen:

Anmeldung online über »www.dtb-gymnet.de

Schriftliche Anmeldung mit dem Meldeformular, das dem Jahresprogramm des STB beigeheftet ist. Dieses Formular kann »hier als pdf-Datei heruntergeladen werden. Für schriftliche Anmeldung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro erhoben.

Anmeldungen zu Fortbildungslehrgängen an die:

Geschäftsstelle des Schwäbischen Turnerbundes
Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart
Postfach 50 10 29, 70340 Stuttgart,
Fax 0711 / 280 77 – 270

Wichtig zu wissen….

  • Meldetermin für die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen ist jeweils zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn. Liegen zum Meldetermin nicht mindestens 15 Anmeldungen vor, kann der Lehrgang abgesagt werden.
  • Die Lehrgangsgebühr ist bei Anmeldung mit Einzugsermächtigung zu bezahlen.
  • Es werden weiterhin auf die Lehrgangsgebühren Rabatte gewährt: GymCard-Inhaber erhalten 2,50 Euro Rabatt.
  • Für schriftliche Meldungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro erhoben.
  • Für Anmeldungen nach dem Meldetermin (4 Wochen vor Lehrgangsbeginn oder später) wird eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von 10,- Euro erhoben.
  • Eine Abmeldung/Absage bei Aus- und Fortbildungen bis 3 Monate vor Lehrgangsbeginn ist kostenfrei möglich.
  • Eine Abmeldung/Absage bei Aus- und Fortbildungen bis 31 Tage vor Lehrgangsbeginn wird mit 10,00 Euro berechnet.
  • Eine Abmeldung/Absage vom 30. bis 1. Tag vor Lehrgangsbeginn wird bei eintägigen Veranstaltungen mit 15,00 Euro, bei mehrtägigen Veranstaltungen mit 30,00 Euro in Rechnung gestellt.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die volle Lehrgangsgebühr fällig. Krankheitsbedingte (auch durch ärztliches Attest bescheinigte) Absagen / Stornierungen entbinden den/die Teilnehmer/in nicht von der Begleichung der Stornierungsgebühr.